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Münster Prinzipalmarkt

POLINA JOSEFS
RECHTSANWÄLTIN

Arbeitsrecht & Strafrecht

Individuelle Beratung und verlässliche Vertretung

Vorstellung unserer Kanzlei

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht betrifft zentrale Fragen des beruflichen Alltags – von der Begründung eines Arbeitsverhältnisses bis zu Konflikten und Beendigungen. Seit 2019 bildet die Durchführung arbeitsrechtlicher Schulungen einen festen Bestandteil meiner Tätigkeit – für Arbeitgeber, Führungskräfte und Personalabteilungen ebenso wie für Betriebs- und Personalräte. Die Vermittlung arbeitsrechtlicher Inhalte erfolgt praxisnah und orientiert sich am aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Die Beratung und Vertretung erfolgen umfassend – außergerichtlich und vor den Arbeitsgerichten – und sind auf die jeweilige individuelle Situation abgestimmt.

Individualarbeitsrecht -
Arbeitnehmer

Arbeitsverhältnisse sind häufig von wirtschaftlicher Abhängigkeit und strukturellen Ungleichgewichten geprägt.

 

Eine klare rechtliche Einordnung ist daher entscheidend, um Ansprüche zu sichern und Fehlentscheidungen zu vermeiden.

  • Arbeitsverträge und Befristungen

  • Beratung zu Teilzeitansprüchen und Arbeitszeitänderungen

  • Lohnansprüche

  • Entgeltfortzahlungs- und Urlaubsansprüche

  • Überstunden und Mehrarbeit

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

  • Mobbing am Arbeitsplatz

  • Prüfung und Berichtigung von Arbeitszeugnissen

  • Beratung und Verhandlung von Aufhebungsverträgen

  • Rechtliche Bewertung und Entfernung von Abmahnungen

  • Kündigungsschutzverfahren​ und Abfindung

  • Stellenausschreibungen und Einstellungsverfahren

  • Arbeitsverträge, Vertragsanpassungen, Änderungsverträge

  • Durchführung des Arbeitsverhältnisses und Weisungsrecht

  • Arbeitszeit, Überstunden und Vergütung

  • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

  • Informationspflichten des Arbeitgebers

  • Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

  • Wettbewerbsschutz

  • Gestaltung von Aufhebung- und Abwicklungsverträgen

  • Offboarding und Trennungsverhandlungen

  • Änderungskündigung, Kündigung und Abfindung

Individualarbeitsrecht -Arbeitgeber

Beratung und Vertretung von Arbeitgebern in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses – von der Begründung bis zur Beendigung.

Kenntnisse beider Seiten des Arbeitsverhältnisses ermöglichen eine realistische Einschätzung von Risiken und Handlungsspielräumen.

Kollektives Arbeitsrecht

Das kollektive Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern, Betriebsräten und Gewerkschaften und schafft den Rahmen für eine rechtssichere und funktionierende Zusammenarbeit im Betrieb. Im Mittelpunkt stehen die rechtssichere Ausübung von Mitbestimmungsrechten sowie die strukturierte Begleitung betrieblicher Prozesse und Konflikte.

Die langjährige Erfahrung in der Durchführung von Schulungen für Personalräte und Betriebsräte schafft ein ausgeprägtes Verständnis für die Bedürfnisse und Perspektiven der Interessenvertretungen. Beratung und Schulung greifen dabei ineinander und bilden die Grundlage für eine praxisnahe, rechtssichere Unterstützung.

Betriebsrat
Personalrat &

  • Betriebsrats- und Personalratswahlen

  • Stellung der Betriebs- und Personalratsmitglieder

  • Rechte und Pflichten von Betriebs- und Personalräten 

  • Mitbestimmung und Interessensausgleich

  • Betriebs- und Dienstvereinbarungen

  • Tarifvertragsverhandlungen, Tarifablösung und Tarifwechsel

  • Einigungsstellen- und Stufenverfahren

  • Unterstützung in Konfliktsituationen

  • Trennungssituationen und Interressenausgleich (Sozialplan)

Strafrecht

Strafrechtliche Vorwürfe greifen regelmäßig tief in die persönliche und wirtschaftliche Situation ein und erfordern eine frühzeitige, strukturierte Verteidigung. Die Begleitung erfolgt von Beginn an – bereits im Ermittlungsverfahren – und setzt sich über alle Verfahrensabschnitte und Instanzen hinweg fort. Im Mittelpunkt steht die Wahrung und Durchsetzung der Rechte der Mandantschaft sowie eine strategische Ausrichtung mit dem Ziel einer möglichst frühzeitigen Verfahrensbeendigung.

Allgemeines Strafrecht

  • Vertretung im Ermittlungsverfahren (Anzeige, Vorladung, Einlassung)

  • Durchsuchung und Beschlagnahme

  • Haftbefehl, Untersuchungshaft, Haftprüfung

  • Akteneinsicht und Beweismittel

  • Strafbefehlsverfahren

  • Hauptverhandlung und Rechtsmittel

  • Betäubungsmittelstrafrecht

  • Jugendstrafrecht
     

  • Strafvollstreckung
     

  • Opferschutz und Nebenklage

Wirtschafts- und Arbeitsstrafrecht

  • Betrug und Untreue
     

  • Korruption und Bestechung

  • Insolvenzstraftaten
     

  • Arbeitnehmerüberlassung und -entsendung
     

  • Arbeitsschutz und Betriebsunfälle

  • Whistleblowing

  • Hinweisgeberschutz
     

  • Compliance-Beratung
     

  • Schwarzarbeit und unzulässige Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen

Polina Josefs

Die anwaltliche Tätigkeit konzentriert sich auf Arbeitsrecht und Strafrecht und umfasst im Arbeitsrecht sowohl das Individualarbeitsrecht auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite als auch das kollektive Arbeitsrecht. Ergänzend erfolgt eine
kontinuierliche Tätigkeit als Dozentin im Arbeitsrecht mit Schulungen für Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Betriebs- und Personalräte.

Die einzelnen Tätigkeitsbereiche stehen in der Praxis häufig in engem Zusammenhang. Gerade an den Schnittstellen zwischen Arbeitsrecht und Strafrecht kommt es auf eine frühzeitige und präzise rechtliche Einordnung an, um rechtliche und tatsächliche Auswirkungen verlässlich zu erfassen.


Im Mittelpunkt steht eine Beratung und Vertretung, die die jeweilige Situation in ihrer Gesamtheit erfasst. Rechtliche Fragestellungen werden nicht isoliert betrachtet, sondern im Kontext der tatsächlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Auswirkungen eingeordnet, um tragfähige und individuell passende Lösungen zu entwickeln.

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Polina Josefs, Rechtsanwältin

Kanzlei Am Stadtgraben

Am Stadtgraben 43

48143 Münster

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Montag - Donnerstag: 09:00 bis 17:00 Uhr

Freitag: 09:00 bis 15:00 Uhr

Industrieweg 13-15

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